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Anne Heche - die Frau, die jemand anderes war
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat den 2024 in Kraft getretenen „Regionalplan Ruhr“ wegen formeller und inhaltlicher Fehler komplett für unwirksam erklärt und keine Revision zugelassen. Auslöser des Verfahrens war eine Klage des Kreises Wesel, mehrerer Kommunen und Anwohner gegen die im Plan festgelegten 17 neuen Abbauflächen für Sand und Kies. Das Gericht kritisierte dabei insbesondere, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) den Rohstoffbedarf auf veraltete Daten gestützt hatte, obwohl neuere Zahlen eine sinkende Nachfrage der Bauwirtschaft belegten. Durch das Urteil verliert das Ruhrgebiet vorerst sein zentrales Planungswerkzeug, das die langfristige Entwicklung der Region steuern sollte. Davon betroffen sind unter anderem die Realisierung von 140.000 Wohnungen, Gewerbegebiete für 195.000 Arbeitsplätze, der Ausbau der Windenergie sowie der Schutz von Naherholungsgebieten und Kaltluftschneisen. Gegen die Entscheidung kann noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
Geschrieben von: redaktion
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