Köln

Falschparker hätten fürs Abschleppen nicht zahlen müssen

today17. April 2026 4

Hintergrund
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Falschparker in NRW können aktuell aufatmen: Momentan dürfen keine Abschleppkosten verlangt werden. Alle Gebührenbescheide seit 2024 waren rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht hat jetzt zwei entsprechende Rechnungen der Stadt Köln kassiert. Der Grund dafür ist ein Formfehler: Die Landesregierung hatte eine neue Gebührenverordnung zu früh eingeführt. Erst vier Monate später gab der Landtag grünes Licht. Wer schon bezahlt hat, hat schlechte Chancen, sein Geld zurückzubekommen. Mit der Zahlung gelten die Bescheide in der Regel als akzeptiert. Daher ist eine nachträgliche Klage schwierig. Wer am Ende für die Kosten aufkommt, ist noch offen. Außerdem ist das Urteil bislang noch nicht rechtskräftig.

Geschrieben von: redaktion

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