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In einer aktuellen Entscheidung (Az. I ZR 123/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die gesetzliche Rückkehrpflicht für mietwagenbasierte Fahrdienste wie Uber bestätigt. Demnach müssen diese Fahrzeuge nach dem Absetzen eines Fahrgastes unverzüglich an ihren Betriebssitz zurückkehren. Die Karlsruher Richter wiesen die Revision eines betroffenen Unternehmens ab und stuften die Regelung als verfassungskonform sowie vereinbar mit EU-Recht ein, da es sich um einen rein nationalen Sachverhalt handelt. Auslöser des Verfahrens war die Klage einer Kölner Taxigenossenschaft gegen einen Uber-Fahrer, der nach einer Fahrt unerlaubt am Absetzort auf neue Aufträge gewartet hatte.
Die Rückkehrpflicht dient als marktordnendes Instrument, um den Wettbewerb zwischen Taxis und App-basierten Mietwagen fair zu gestalten. Während Taxis als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge strengen Pflichten unterliegen – wie der Betriebs- und Beförderungspflicht auch bei unrentablen Fahrten sowie festen Tarifen –, sind Mietwagen von diesen Vorgaben befreit. Als Ausgleich dürfen Taxis an Taxiständen auf Kundschaft warten, während Mietwagen den öffentlichen Raum nach einer Fahrt wieder verlassen müssen. Befürworter aus Kommunen und Verbänden betonen, dass diese Regelung das Taxigewerbe vor einem ruinösen Wettbewerb schützt und die Mobilität, insbesondere im ländlichen Raum, sichert.
Kritik kommt hingegen von der Plattform Uber, die die historisch gewachsene Regelung als „ökonomischen und ökologischen Irrsinn“ kritisiert. Laut Unternehmensangaben führt die Pflicht zu rund 30 Prozent Leerfahrten, was unnötigen Verkehr, Lärm und Emissionen verursacht sowie die Kosten für Fahrgäste in die Höhe treibt. Neben der Rückkehrpflicht, die optisch über das Taxidachzeichen abgegrenzt wird, nutzen Kommunen zunehmend auch Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen, um Dumpingpreise zu unterbinden. So dürfen Mietwagen in Köln seit Kurzem höchstens 20 Prozent und in Heidelberg bereits seit August 2025 maximal 7,5 Prozent günstiger sein als eine vergleichbare Taxifahrt.
Geschrieben von: redaktion
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