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Der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency fordert vom Bund derzeit eine Zahlung von rund 464 Millionen Euro – eine Summe, die sich aus einer ursprünglichen Forderung von 287 Millionen Euro zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen zusammensetzt. Der Rechtsstreit, der nun vor dem Landgericht Bonn verhandelt wird (Aktenzeichen 1 O 213/25), dreht sich um die Frage, ob eine Kommunikation zwischen der Firma und dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im März 2020 als rechtsverbindlicher Kaufvertrag für Corona-Schutzmasken einzustufen ist. Während die Klägerin auf E-Mails verweist, in denen Spahn das Geschäft „rechtlich verbindlich einlocken“ wollte, lehnt das Ministerium die Zahlungsaufforderung mit dem Argument ab, es sei kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Die juristische Aufarbeitung der Pandemie-Beschaffung ist komplex, da bereits in zahlreichen anderen Fällen Lieferanten gegen den Bund obsiegt haben, deren Ware nicht abgenommen oder als mangelhaft zurückgewiesen wurde. Im Fall Pure Fashion kommt eine politische Komponente hinzu: Die Klägerin wirft dem Ministerium vor, den Auftrag stattdessen an eine teurere Schweizer Firma mit CSU-Kontakten vergeben zu haben, was auf politische Gefälligkeiten hindeuten könnte. Das Gesundheitsministerium hatte den Ausschluss von Pure Fashion damals unter anderem mit einer vermeintlich mangelnden Bonität begründet – eine Argumentation, die von der Klägerseite aufgrund späterer Geschäftsbeziehungen als vorgeschoben bezeichnet wird. Der aktuelle Anwalt der Firma moniert zudem eine mangelnde Kommunikation des Bundes: Ein bereits vor einem Jahr unterbreitetes Vergleichsangebot über 175 Millionen Euro wurde ignoriert, wodurch die Verzugszinsen täglich um etwa 80.000 Euro weiter ansteigen. Spahn, heute Fraktionschef der Union, lässt die Vorwürfe über einen Sprecher als spekulativ zurückweisen und betont, dass es ihm in der Krisensituation 2020 ausschließlich um die Sicherung der Schutzausrüstung gegangen sei.
Geschrieben von: redaktion
Die nächtliche Sendung „Mit der WM durch die Nacht“ begleitet Hörerinnen und Hörer in der Zeit von 0:00 bis 5:00 Uhr mit einem Musikmix mit beliebten Hits. Das Programm richtet sich dabei an Nachtschichtarbeiter, Nachteulen sowie Frühaufsteher gleichermaßen. Ein besonderer inhaltlicher Schwerpunkt liegt in der Stunde zwischen 1:00 und 2:00 Uhr auf der Rubrik „Bedtime Story“, in der Hörbücher oder Podcasts präsentiert werden, um den Tag ruhig ausklingen zu lassen und das Einschlafen zu erleichtern. Dazu aktuelles von der WM 2026.
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