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Hier ist die Zusammenfassung des Textes als zusammenhängender Fließtext:
Die große Mehrheit der im Jahr 2025 in Deutschland eingebürgerten Personen hat von der neuen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft Gebrauch gemacht. In den vom Mediendienst Integration befragten Städten lag die Quote der Mehrstaatigkeit zwischen 85 und 98 Prozent. Neben emotionalen und kulturellen Faktoren spielen dabei vor allem praktische Vorteile wie vereinfachtes Reisen, Erbrechtsfragen oder Immobilienbesitz eine Rolle. Wer den alten Pass abgab, tat dies meist aufgrund von Staatenlosigkeit oder weil das Herkunftsland (wie Indien, Äthiopien oder Eritrea) keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Rechtliche Basis dafür war die Reform der Ampel-Koalition vom Juni 2024, die den Doppelpass generell erlaubte und die reguläre Aufenthaltszeit auf fünf Jahre verkürzte. Die Option einer „Turbo-Einbürgerung“ nach drei Jahren wurde im Jahr 2025 jedoch von der schwarz-roten Bundesregierung wieder gekippt. Politisch bleibt das Thema umstritten: Während die AfD den Doppelpass nur in Ausnahmen zulassen will, äußert sich auch die Union skeptisch und warnt vor Loyalitätskonflikten sowie Parallelgesellschaften.
Obwohl im Jahr 2025 schätzungsweise weit über 300.000 Menschen eingebürgert wurden – vor allem aus Syrien, der Türkei, Afghanistan, dem Iran und Russland –, sank die Zahl der Neuanträge im Vergleich zum Vorjahr um rund zehn Prozent auf etwa 189.000. Den größten Andrang verzeichnete Berlin, gefolgt von München, wo sich gleichzeitig ein massiver Bearbeitungsstau von über 40.200 offenen Anträgen gebildet hat.
Für eine erfolgreiche Einbürgerung müssen Bewerber neben Sprachkenntnissen, Straffreiheit und der eigenen Existenzsicherung auch ein klares Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands – insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens – ablegen. Zudem erfolgt standardmäßig eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz auf Extremismus oder Islamismus. Solche Erkenntnisse lagen 2025 jedoch in weniger als einem Prozent der Fälle vor, sodass die Ablehnungsquote hier im niedrigen einstelligen Bereich lag. Zu konkreten Ablehnungen kam es hingegen in Sachsen-Anhalt, wo zwölf Personen die Einbürgerung verweigert wurde, weil sie das dort seit 2023 geforderte Bekenntnis zum Existenzrecht Israels verweigerten. Eine identische Regelung hat Mitte 2025 auch Brandenburg eingeführt.
Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI erstellt.
Geschrieben von: redaktion
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