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Berlin. Bei Kleinkrafträdern muss das Versicherungskennzeichen ausgetauscht werden. Ab dem 1. März gelten die neuen blauen Kennzeichen – die alten sind dann abgelaufen. Wer es bisher versäumt hat, eines zu bestellen, sollte sich beeilen. Denn das Versicherungskennzeichen gilt als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police. Wer das Schild bei seinem Fahrzeug nicht rechtzeitig ersetzt, macht sich strafbar. Neben Kleinkrafträdern wie Mofas, Mopeds und Rollern mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern oder bis zu einer Motorleistung von vier Kilowatt gilt die Regelung auch für motorisierte Rollstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Quads mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde und Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways und E-Scooter. Für letztere wurde aufgrund der Größe generell eine kleinere Version der Versicherungsplakette zum Aufkleben eingeführt.
Geschrieben von: redaktion
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