Neue Bezeichnungsregeln für Marmelade
Durch eine neue Verordnung des Bundesagrarministeriums zur Umsetzung einer EU-Richtlinie gelten ab sofort neue Kennzeichnungsregeln für Marmelade und Honig. Im Bereich der Fruchtaufstriche fällt die bisherige Sonderregelung, die auf einen früheren Verhandlungserfolg der Briten zurückging. Durften bisher nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden während alles andere als „Konfitüre“ deklariert werden musste, ist der Begriff Marmelade nun wieder für alle Fruchtarten erlaubt. Im Gegenzug müssen Produkte aus Zitrusfrüchten künftig […]