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Neue Bezeichnungsregeln für Marmelade

today14. Juni 2026 2

Hintergrund
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Durch eine neue Verordnung des Bundesagrarministeriums zur Umsetzung einer EU-Richtlinie gelten ab sofort neue Kennzeichnungsregeln für Marmelade und Honig.

Im Bereich der Fruchtaufstriche fällt die bisherige Sonderregelung, die auf einen früheren Verhandlungserfolg der Briten zurückging. Durften bisher nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden während alles andere als „Konfitüre“ deklariert werden musste, ist der Begriff Marmelade nun wieder für alle Fruchtarten erlaubt. Im Gegenzug müssen Produkte aus Zitrusfrüchten künftig als „Zitrusmarmelade“ oder unter Nennung der spezifischen Frucht verkauft werden, um Verwechslungen zu vermeiden. Die Änderung geht auf eine ironische Initiative aus dem Jahr 2017 im Zuge des Brexits zurück.

Gleichzeitig sorgt die Verordnung für mehr Transparenz beim Honigkauf. Pauschale Herkunftsangaben wie „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ sind ab sofort verboten. Stattdessen müssen bei Mischungen alle Ursprungsländer namentlich, in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils und mit einer genauen Prozentangabe auf dem Etikett aufgelistet werden. Bereits abgefüllte Bestände nach altem Recht dürfen noch abverkauft werden.

Geschrieben von: redaktion

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