Bergisches Land/D´dorf

Fußball: Was müssen Fans zum Public Viewing bei der XXL-WM wissen?

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Hintergrund
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Für Fans in Nordrhein-Westfalen stellt sich die Situation beim Public Viewing zur diesjährigen WM aufgrund der Zeitverschiebung in die USA, Kanada und Mexiko als eine lokale Angelegenheit dar. Da es keine landesweit einheitliche Regelung gibt, die den Lärmschutz pauschal aussetzt, bleibt die ab 22 Uhr geltende Nachtruhe grundsätzlich der Maßstab. Ob ein Biergarten oder eine Gaststätte in Städten wie Köln, Dortmund, Essen, Leverkusen oder Gelsenkirchen Spiele bis tief in die Nacht unter freiem Himmel übertragen darf, entscheidet das jeweilige örtliche Ordnungsamt individuell. Gastronomen müssen für diese Übertragungen entsprechende Ausnahmegenehmigungen beantragen, deren Erteilung oft von strengen Auflagen hinsichtlich der Lautstärke und der Anwohnerverträglichkeit abhängt. Fans sollten sich daher nicht darauf verlassen, dass ihre Stammkneipe automatisch alle Partien im Freien zeigt, sondern sich vorab direkt bei der jeweiligen Location erkundigen, ob eine behördliche Erlaubnis für das gewünschte Spiel vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass diese Ausnahmen explizit nur für gewerbliche öffentliche Veranstaltungen gelten; für private Grillabende auf Balkonen oder im Garten greifen weiterhin die regulären Bestimmungen zur Nachtruhe, weshalb dort bei späten Anstoßzeiten besondere Rücksicht auf die Nachbarschaft geboten ist.

Geschrieben von: redaktion

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