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#19 | NACH 40 JAHREN MUSS ICH MICH ENTSCHULDIGEN! - MIT MARTIN RÜTTER TEIL 2 RE*PLAY
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„Ich habe seine Lieblingshose weggeschmissen!“ – Geheimnisse einer glücklichen Beziehung (mit Giovanna Remling) ALL EARS ON YOU
Viele Rentner sind pflegebedürftig und erhalten deshalb Pflegegeld. Was hat das für Auswirkungen auf Rentenzahlungen und Hinzuverdienst? Und was gilt für pflegende Angehörige?
Das Geld, das Pflegebedürftige bekommen, ist eine Sozialleistung und gilt daher nicht als anrechenbares Einkommen. Das heißt, es zählt weder zum Einkommen noch zum Hinzuverdienst von Rentnern, weswegen es auch nicht zu versteuern ist. Es wird auch bei Bürgergeldempfängern nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Ebenso gilt: Wenn die pflegebedürftige Person das Geld an Angehörige oder nahe Freunde weitergibt, von denen sie gepflegt wird, als Anerkennung oder Aufwandsentschädigung sozusagen, dann müssen diese Personen es ebenfalls nicht versteuern und auch nicht als Hinzuverdienst angeben.
Anders ist es, wenn das Geld an eine Pflegehilfe geht, die keine enge Bindung zur pflegebedürftigen Person hat. In solchen Fällen wird unterstellt, dass die Person ein finanzielles Interesse an der Pflege hat und damit ein Einkommen erzielt. In diesem Fall ist es zu versteuern.
Wenn pflegende Angehörige noch jünger sind, dann gilt die Pflegezeit bei ihnen unter gewissen Voraussetzungen jedoch als Beitragszeit für die Rentenversicherung. Die Pflegekasse zahlt dann für sie Beiträge in die Rentenkasse ein (wenn auch geringe). Dafür muss mindestens Pflegegrad 2 erreicht sein und der Zeitaufwand muss mindestens zehn Stunden wöchentlich betragen, bei häuslicher Pflege. Der Helfer darf dann höchstens noch 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Abhängig vom abgedeckten Pflegegrad können Angehörige somit eigene Rentenansprüche aufbessern.
Pflegegeld bekommen Menschen von der Pflegeversicherung, die mindestens Pflegegrad 2 haben und häuslich gepflegt werden. Wer im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch. Entscheidend dafür, ob jemand Pflegegrad 2 erreicht, ist zum Beispiel, wie die Person für sich selbst sorgen kann, wie mobil sie ist und wie gut sie ihren Tagesablauf selbst planen kann.
Die Rente wird von der Rentenversicherung gezahlt, ihre Höhe wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt.
Geschrieben von: redaktion
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