Bild Bundespolizei
Eigentlich sollte es für einen 36-jährigen Reisenden vom Flughafen Köln/Bonn nach Heraklion gehen. Bei der Luftsicherheitskontrolle nahm die Reise jedoch zunächst einen anderen Verlauf: In seinem Rucksack wurde ein Schlagring festgestellt.
Der verbotene Gegenstand konnte dem polnischen Staatsangehörigen eindeutig zugeordnet werden. Gegenüber den Einsatzkräften gab der Mann an, den Schlagring versehentlich in seinem Rucksack mitgeführt zu haben.
Die Bundespolizei stellte den Schlagring sicher und leitete ein Strafverfahren ein. Zudem musste der 36-Jährige eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro hinterlegen.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise nach Griechenland fortsetzen, allerdings ohne den Schlagring.
Die Bundespolizei weist aus diesem Anlass darauf hin: Reisende sollten sich bereits vor Fahrtantritt darüber informieren, welche Gegenstände im Hand- und Reisegepäck mitgeführt werden dürfen. Insbesondere vor Flugreisen empfiehlt sich ein letzter Blick in Taschen und Rucksäcke. Verbotene Gegenstände können nicht nur zu Verzögerungen an der Luftsicherheitskontrolle führen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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