Aachen

Mieterhöhungen bei der LEG werfen Fragen auf: Umgeht der Konzern den Mietspiegel?

today28. April 2026 2

Hintergrund
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Der Wohnungskonzern LEG steht in Nordrhein-Westfalen erneut im Zentrum der Kritik. In zahlreichen Städten des Bundeslandes zeichnet sich derzeit ein Vorgehen ab, das beim Mieterbund die Alarmglocken schrillen lässt: Dem Konzern wird vorgeworfen, die ortsüblichen Mietspiegel bewusst zu umgehen, um Erhöhungen durchzusetzen, die deutlich über dem Marktdurchschnitt liegen. Was für das Unternehmen eine betriebswirtschaftliche Optimierung darstellt, ist für Mietervereine eine Taktik mit System, die den sozialen Frieden in angespannten Quartieren gefährdet.

Das methodische Vorgehen scheint dabei einem klaren Muster zu folgen. Statt sich auf die wissenschaftlich fundierten, qualifizierten Mietspiegel der Kommunen zu berufen – die eigentlich als verlässlicher Anker für faire Mieten dienen sollen – greift die LEG vermehrt auf das Instrument der Vergleichswohnungen zurück. Indem der Konzern drei Wohnungen aus dem eigenen Bestand oder von anderen teuren Anbietern als Referenz heranzieht, lässt sich ein Mietniveau begründen, das die Werte des offiziellen Mietspiegels oft erheblich übersteigt. Der Mieterbund NRW kritisiert, dass hierbei gezielt Rosinenpickerei betrieben werde, um die gesetzlichen Preisbremsen auszuhebeln.

Besonders in Ballungszentren wie Dortmund, Münster oder Düsseldorf führt diese Praxis zu einer gefährlichen Aufwärtsspirale. Viele Mieter fühlen sich durch die formalen Schreiben eingeschüchtert und leisten die Unterschrift zur Zustimmung, oft aus Unkenntnis über die eigene rechtliche Lage oder aus Angst vor gerichtlichen Auseinandersetzungen. Doch jede voreilige Zustimmung hat Folgen für die gesamte Stadt: Die so künstlich in die Höhe getriebenen Mieten fließen bei der nächsten Erhebung in die offiziellen Statistiken ein und sorgen dafür, dass das Mietniveau flächendeckend steigt.

Verbraucherschützer raten Betroffenen daher zur Besonnenheit. Eine Mieterhöhung muss nicht sofort unterschrieben werden; es besteht eine gesetzliche Prüffrist von zwei vollen Kalendermonaten. In dieser Zeit sollte unbedingt ein Abgleich mit dem örtlichen Mietspiegel erfolgen. Oft zeigt sich dabei, dass die Forderungen der LEG auf tönernen Füßen stehen. Während der politische Druck auf den Konzern wächst und Forderungen nach einer gesetzlichen Stärkung der Mietspiegel laut werden, bleibt den Mietern vorerst nur der Weg des Widerspruchs und der rechtlichen Beratung, um sich gegen die „Methode LEG“ zur Wehr zu setzen.

Geschrieben von: redaktion

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