Zollbeamte am Flughafen Aachen-Maastricht sind einiges gewohnt, doch dieser Fund sorgte selbst bei den erfahrenen Fahndern für ungläubige Gesichter: Ein unscheinbarer, leicht abgegriffener Stoffbär sollte die Grenze passieren – im Gepäck eines Reisenden, der angab, lediglich ein „persönliches Glücksbringer-Geschenk“ für seine Nichte dabei zu haben.
Das Innenleben eines „Luxus-Plüschis“
Bei der Routinekontrolle fiel den Beamten das ungewöhnlich hohe Gewicht des Teddys auf. Da die Röntgenbilder verdächtige Schatten im Bauchbereich zeigten, wurde das Kuscheltier kurzerhand operiert. Das Ergebnis:
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Inhalt: Statt weicher Watte kamen pralle Bündel aus 500-Euro-Scheinen zum Vorschein.
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Gesamtwert: Exakt 50.000 Euro waren fachmännisch im Inneren vernäht worden.
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Der Zweck: Die Ermittler gehen von klassischer Geldwäsche aus. Der Kurier versuchte offenbar, das Bargeld am Zoll vorbei illegal über die Grenze zu schmuggeln.
Die rechtlichen Folgen
Für den „Teddy-Besitzer“ hat der Kuschelkurs ein juristisches Nachspiel. Da Barbeträge ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise aus der EU zwingend angemeldet werden müssen, wurde das Geld vorerst beschlagnahmt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet.
Wissenswertes: Der Flughafen Aachen-Maastricht liegt zwar auf niederländischem Boden (Beek), ist aber für die gesamte Euregio ein wichtiger Umschlagplatz. Die Zollbehörden beider Länder arbeiten hier eng zusammen, um Schmuggelrouten – egal wie kreativ sie getarnt sind – trockenzulegen.
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