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Zollbeamte am Flughafen Aachen-Maastricht sind einiges gewohnt, doch dieser Fund sorgte selbst bei den erfahrenen Fahndern für ungläubige Gesichter: Ein unscheinbarer, leicht abgegriffener Stoffbär sollte die Grenze passieren – im Gepäck eines Reisenden, der angab, lediglich ein „persönliches Glücksbringer-Geschenk“ für seine Nichte dabei zu haben.
Bei der Routinekontrolle fiel den Beamten das ungewöhnlich hohe Gewicht des Teddys auf. Da die Röntgenbilder verdächtige Schatten im Bauchbereich zeigten, wurde das Kuscheltier kurzerhand operiert. Das Ergebnis:
Inhalt: Statt weicher Watte kamen pralle Bündel aus 500-Euro-Scheinen zum Vorschein.
Gesamtwert: Exakt 50.000 Euro waren fachmännisch im Inneren vernäht worden.
Der Zweck: Die Ermittler gehen von klassischer Geldwäsche aus. Der Kurier versuchte offenbar, das Bargeld am Zoll vorbei illegal über die Grenze zu schmuggeln.
Für den „Teddy-Besitzer“ hat der Kuschelkurs ein juristisches Nachspiel. Da Barbeträge ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise aus der EU zwingend angemeldet werden müssen, wurde das Geld vorerst beschlagnahmt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet.
Wissenswertes: Der Flughafen Aachen-Maastricht liegt zwar auf niederländischem Boden (Beek), ist aber für die gesamte Euregio ein wichtiger Umschlagplatz. Die Zollbehörden beider Länder arbeiten hier eng zusammen, um Schmuggelrouten – egal wie kreativ sie getarnt sind – trockenzulegen.
Geschrieben von: redaktion
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