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#19 | NACH 40 JAHREN MUSS ICH MICH ENTSCHULDIGEN! - MIT MARTIN RÜTTER TEIL 2 RE*PLAY
Zwei Tagesmütter aus Gelsenkirchen sind nach dem Tod eines zweijährigen Jungen endgültig freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Hamm sieht keine nachweisbare Verletzung der Aufsichtspflicht. Damit wurde eine frühere Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung aufgehoben.
Der Junge war im August 2021 während seines Mittagsschlafs in einer Mini-Kita erstickt. Er hatte in einem niedrigen Etagenbett eine nicht fest verschraubte Spanplatte angehoben und war mit dem Kopf in einer entstandenen Lücke eingeklemmt worden.
Das Landgericht Essen hatte den Tagesmüttern zunächst vorgeworfen, die Kinder im Schlafraum nicht ständig im Blick gehabt zu haben. Das Oberlandesgericht sieht das nun anders. Entscheidend für den Tod des Jungen sei vor allem die fehlerhafte Konstruktion des Bettes gewesen. Bei einer vorschriftsmäßig befestigten Platte wäre das Unglück nach Einschätzung eines Gutachters nicht passiert.
Die betroffenen Betten wurden nach dem tödlichen Unfall bundesweit nachgerüstet.
Geschrieben von: Yanyu Zheng
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