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Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat der 1. FC Köln einen entscheidenden juristischen Sieg errungen: Der Fußball-Bundesligist darf sein Trainingszentrum am traditionsreichen Geißbockheim wie geplant erweitern. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Freitag entschieden.
Die Richter wiesen die Klagen einer Bürgerinitiative sowie des Naturschutzbundes Nabu ab. Eine Revision ließ das OVG nicht zu – den Klägern bleibt damit lediglich die Option einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die bestehende Sportanlage im Kölner Stadtteil Sülz soll modernisiert und vergrößert werden:
Neubauten & Plätze: Geplant sind zusätzliche Trainingsplätze sowie ein modernes Funktionsgebäude.
Erweiterung in den Grüngürtel: Ein Teil der neuen Flächen soll auf dem Kölner Grüngürtel entstehen.
Gleueler Wiese: Als Ausgleichsmaßnahme sind vier Kleinspielfelder vorgesehen, die nach der Fertigstellung auch der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollen.
Der Weg bis zur jetzigen Entscheidung war langwierig:
2020: Die Stadt Köln beschließt den ursprünglichen Bebauungsplan für die Erweiterung.
2022: Das OVG Münster kippt den Plan nach Klagen von Naturschützern, die eine drohende Vollversiegelung sowie die Zerstörung des unter Denkmal- und Landschaftsschutz stehenden Grüngürtels monierten.
April 2024: Nach erfolgreicher Revision des 1. FC Köln verweist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück nach Münster.
Zwischenzeitliche Alternative: Zwischenzeitlich wurde diskutiert, dass der Verein drei nahegelegene städtische Sportplätze nutzen und auf eigene Kosten sanieren könnte – diese Option ist mit dem Urteil vom Tisch.
Für die Vereinsführung und die sportliche Zukunft des 1. FC Köln markiert das Urteil aus Münster einen lang ersehnten Meilenstein auf dem Weg zu zeitgemäßen Trainingsbedingungen.
Geschrieben von: redaktion
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