Kino

Debatte um Filmerbe: Wenders vs. Kinski: Wie umgehen mit umstrittener Nacktszene?

today2. Juni 2026 7

Hintergrund
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Der Rechtsstreit um Wim Wenders‘ Film „Falsche Bewegung“ (1975) entzündet sich an einer rund zweiminütigen Nacktszene, in der die damals 13-jährige Nastassja Kinski halbnackt in einem Bett mit einem deutlich älteren Filmcharakter zu sehen ist, wobei eine sexuelle Begegnung angedeutet wird. Kinskis Anwalt Christian Schertz fordert die Entfernung dieser Sequenz, da sie die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin als Kind verletze, und droht für den Fall der Weigerung mit einer Klage. Kinski selbst kritisiert dabei vor allem die mangelnde Schutzfunktion des Regisseurs während der Dreharbeiten und äußert, sich rückwirkend mit der Situation vollkommen überfordert gefühlt zu haben.

Wim Wenders lehnt eine einfache Entfernung bislang ab und unterstreicht stattdessen die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Debatte über den Umgang mit historischem Filmerbe. Während er einräumt, die Szene heute so nicht mehr zu drehen, warnt er davor, einen Präzedenzfall für die nachträgliche Bearbeitung von Kunstwerken zu schaffen. Er zeigt sich ratlos hinsichtlich der Frage, ob Regisseure ihre Werke rückwirkend zensieren dürfen.

Die Reaktionen innerhalb der Filmbranche sind zwiespältig. Während einige Stimmen wie die Regisseurin Karoline Herfurth dem Regisseur vorwerfen, sich der persönlichen Verantwortung für das damals ungeschützte Kind zu entziehen, betonen Filmwissenschaftler und Archivare wie Annette Brauerhoch und Heleen Gerritsen die Bedeutung von Filmen als historische Dokumente. Sie lehnen inhaltliche Korrekturen grundsätzlich ab und plädieren stattdessen für eine kontextualisierende Einordnung durch Begleitmaterialien, Einführungen oder Triggerwarnungen. Die Regisseurin Julia von Heinz schlägt hierbei einen Mittelweg vor: Während sie die Anbringung von Begleitmaterial unterstützt, sieht sie in einem symbolischen Herausschneiden der Szene aus der Masterkopie eine klare, zukunftsweisende Geste. In der Vergangenheit gab es bereits vergleichbare Fälle, etwa eine Einigung beim „Tatort“-Klassiker „Reifezeugnis“ oder die – später von Regisseur Steven Spielberg bereute – nachträgliche digitale Veränderung von Waffen in „E.T.“.

Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI erstellt

Geschrieben von: redaktion

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