Verein “Armut und Gesundheit” muss Logo ändern

Der Mainzer Verein “Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.”, gegründet von Sozialmediziner Gerhard Trabert, setzt sich seit vielen Jahren für die medizinische Versorgung von Wohnungslosen und anderen hilfsbedürftigen Menschen ein. Über 20 Jahre lang nutzte der Verein in seinem Logo ein rotes Kreuz – nach eigenen Angaben als verbindendes Symbol zwischen “Armut” und “Gesundheit”, nicht als Hinweis auf das Deutsche Rote Kreuz (DRK)[1].

Abmahnung durch das Deutsche Rote Kreuz

Im vergangenen Jahr erhielt der Verein erstmals Post vom DRK mit der Aufforderung, das rote Kreuz aus dem Logo zu entfernen. Das DRK berief sich dabei auf die Genfer Abkommen von 1949, nach denen das rote Kreuz ein international besonders geschütztes Zeichen ist, das ausschließlich vom DRK und den dazu berechtigten Organisationen verwendet werden darf. Das DRK ist laut diesen Abkommen sogar verpflichtet, gegen missbräuchliche Verwendung des Zeichens vorzugehen[1][2].

Nachdem auf das erste Schreiben keine Änderung erfolgte, folgte Anfang 2025 eine formelle Abmahnung. Der Verein musste daraufhin reagieren und akzeptierte die Forderung des DRK[1].

Umsetzung der Logo-Änderung und Folgen

Der Verein “Armut und Gesundheit” hat sein Logo angepasst und das rote Kreuz durch ein weißes Kreuz ersetzt. Die Verantwortlichen sehen dies auch als Chance, das Logo moderner und einheitlicher zu gestalten[1][3].

Allerdings brachte die Umstellung erhebliche Kosten mit sich:

  • Entsorgung und Neuproduktion von Flyern, Visitenkarten, Briefpapier und Aufklebern: ca. 6.000 Euro
  • Abmahn- und Anwaltskosten: ca. 4.000 Euro
  • Gesamtkosten der Umstellung: rund 10.000 Euro[1]

Diese Mittel hätten laut Verein lieber für die eigentliche gemeinnützige Arbeit verwendet werden sollen.

Rechtlicher Hintergrund

Das rote Kreuz ist als Schutzzeichen durch internationale Abkommen und deutsches Markenrecht besonders geschützt. Die Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung des DRK stellt in der Regel eine Markenrechtsverletzung dar, insbesondere wenn ein objektiver Dritter einen Bezug zum DRK erkennen könnte. In solchen Fällen ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten üblich[2].

Fazit

Der Verein “Armut und Gesundheit” musste nach einer Abmahnung des DRK sein Logo ändern, da das rote Kreuz ausschließlich vom DRK verwendet werden darf. Die Umstellung war mit erheblichen Kosten verbunden, wird vom Verein aber auch als Chance für eine grafische Neuausrichtung gesehen[1][3].

Quellen

  1. https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-deutsches-rotes-kreuz-e-v-durch-rechtsanwaelte-harte-bavendamm-234427.html
  2. https://www.armut-gesundheit.de

 

Geschrieben von: redaktion

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