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Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur Tariftreue ist hoch umstritten und wird von unterschiedlichen Seiten teils als „überfällig“, teils als „unnötig“ kritisiert. Das zentrale Anliegen: Öffentliche Aufträge des Bundes ab 50.000 Euro sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die zusichern, für die Dauer des Auftrags tarifvertragliche Arbeitsbedingungen zu gewähren – einschließlich Löhne, Urlaubsansprüche, Ruhezeiten und Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. Auch Subunternehmen wären verpflichtet, diese Standards einzuhalten. Eine neue Prüfstelle soll die Einhaltung kontrollieren, Verstöße können zu Strafen oder dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge führen.
Geschrieben von: redaktion
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