OVG kippt Regionalplan Ruhr
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat den 2024 in Kraft getretenen „Regionalplan Ruhr“ wegen formeller und inhaltlicher Fehler komplett für unwirksam erklärt und keine Revision zugelassen. Auslöser des Verfahrens war eine Klage des Kreises Wesel, mehrerer Kommunen und Anwohner gegen die im Plan festgelegten 17 neuen Abbauflächen für Sand und Kies. Das Gericht kritisierte dabei insbesondere, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) den Rohstoffbedarf auf veraltete Daten gestützt hatte, obwohl neuere Zahlen eine sinkende Nachfrage der Bauwirtschaft belegten. Durch das Urteil verliert das […]