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Schlappe vor Gericht – DAZN-Preiserhöhungen laut OLG Hamm unzulässig

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Hintergrund
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Hoffnung auf Geld zurück für Tausende Sportfans in Nordrhein-Westfalen! Das Oberlandesgericht Hamm hat im Rahmen einer Sammelklage deutlich gemacht, dass die drastischen Preiserhöhungen des Streamingdienstes DAZN aus den Jahren 2021 und 2022 unzulässig waren. Der Anbieter hatte seine Abopreise für Bestandskunden schrittweise von rund zwölf Euro auf knapp 30 Euro mehr als verdoppelt und sich dabei auf Klauseln in den AGB berufen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte dagegen und bekam nun Rückenwind von den Richtern: Die Klauseln seien intransparent und benachteiligten Verbraucher unangemessen. Das offizielle Urteil fällt im November. Rund 5.700 betroffenen Kunden winken Rückzahlungen.

Geschrieben von: redaktion

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