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Aufregung am Rhein-Herne-Kanal: Zahlreiche Rettungskräfte suchten nach einer mutmaßlich ertrunkenen Person. Am Ende entpuppte sich die aufwendige Suchaktion als dreiste Täuschung durch einen Jugendlichen.
Am Rande der beliebten Cranger Kirmes in Herne kam es zu einem dramatisch anmutenden Rettungseinsatz. Nach einem Notruf rückte die Feuerwehr mit einem Großaufgebot an das Kanalufer aus. Die Meldung klang ernst: Eine 18-jährige Person soll splitterfassernackt im Wasser versunken und nicht wieder aufgetaucht sein. Neben zahlreichen Einsatzkräften von Feuerwehr und Rettungsdienst wurden umgehend Spezialtaucher der DLRG sowie ein Polizeihubschrauber angefordert, um den betroffenen Bereich des Gewässers akribisch abzusuchen. Für die Dauer der Rettungsmaßnahmen musste der Bereich rund um die Einsatzstelle abgesperrt werden.
Während Taucher das dunkle Wasser des Kanals absuchten und der Hubschrauber die Oberfläche aus der Luft kontrollierte, befragten Polizeibeamte vor Ort den Anrufer – einen 18-jährigen Jugendlichen, der den Notfall gemeldet hatte. Im Verlauf des Gesprächs verstrickte sich der 18-Jährige jedoch zunehmend in Widersprüche. Die Unstimmigkeiten fielen den erfahrenen Befragern schnell auf. Schließlich nahm der Einsatz eine überraschende Wendung: Der Jugendliche räumte ein, die Notlage komplett erfunden zu haben. Eine splitternackte Person im Wasser hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Die Suchaktion wurde daraufhin sofort abgebrochen.
Die Aktion bleibt für den jungen Mann keineswegs folgenlos. Auf ihn kommen nun erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu:
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Die Polizei hat umgehend ein Verfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen (§ 145 StGB) sowie des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet.
Kosten des Großeinsatzes: Neben einer möglichen Geld- oder Jugendstrafe droht dem 18-Jährigen die Übernahme der gesamten Einsatzkosten. Der stundenlange Einsatz von Feuerwehr, Tauchergruppen und Hubschrauber kann schnell einen Betrag im vier- bis fünfstelligen Bereich erreichen.
Ernsthaftes Warnsignal: Der Missbrauch von Notrufen stellt kein Kavaliersdelikt dar. Wenn Rettungskräfte, Taucher und Hubschrauber für vorgetäuschte Notfälle gebunden sind, stehen sie für reale Lebensgefahren an anderer Stelle nicht zur Verfügung.
Geschrieben von: redaktion
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