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Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat neue Grundsätze veröffentlicht, die den Umgang mit Musik regeln, die unter Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz entstanden ist. Als Auftraggeber der von der GfK erstellten Offiziellen Deutschen Charts legt der Verband damit erstmals fest, unter welchen Voraussetzungen entsprechende Titel überhaupt für die Chartwertung infrage kommen. Entscheidend ist dabei, dass ein Werk im Wesentlichen von Menschen geschaffen wurde. KI darf den kreativen Prozess unterstützen, die kreative Verantwortung muss jedoch klar bei einer oder mehreren natürlichen Personen liegen. Zusätzlich verlangt der BVMI eine nachvollziehbare Offenlegung darüber, in welchen Bereichen KI eingesetzt wurde. Dazu zählen unter anderem Komposition, Produktion, Stimme oder Sounddesign. Ebenso muss dokumentiert werden, wer die künstlerische Leitung übernommen hat. Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die verwendeten KI-Dienste. Diese müssen ordnungsgemäß autorisiert und rechtmäßig sein. Das bedeutet, dass ihre Trainingsdaten ausschließlich auf lizenzierten Inhalten, gesetzlichen Ausnahmen oder einer ausdrücklichen Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber beruhen müssen.
Die neuen Vorgaben definieren gleichzeitig mehrere Fälle, in denen Musik von der Wertung der Offiziellen Deutschen Charts ausgeschlossen werden kann. Das gilt beispielsweise dann, wenn der Einsatz generativer KI bewusst verschleiert wird oder nicht sämtliche verwendeten KI-Dienste den festgelegten rechtlichen Anforderungen entsprechen. Auch begründete Zweifel an Manipulationen des Inhalts oder der Abrufzahlen können zum Ausschluss führen. Nach Angaben des BVMI soll dadurch sichergestellt werden, dass die Charts ihre Aussagekraft behalten und missbräuchliche Praktiken keinen Einfluss auf die Platzierungen nehmen. Vorstandsvorsitzender Dr. Florian Drücke erklärt, die neuen Grundsätze würden einen Rahmen schaffen, der den Einsatz von KI als Werkzeug innerhalb eines menschlichen Kreativprozesses ermögliche. Gleichzeitig sollen Aufnahmen außen vor bleiben, die mit nicht zugelassenen KI-Modellen erstellt wurden oder in Verbindung mit Manipulationen stehen. Das grundlegende Prinzip sei, dass menschliche Kreativität weiterhin den Maßstab bilde, während verantwortungsvoll eingesetzte Innovation ihren Platz behalten könne.
Parallel zur Veröffentlichung verweist der BVMI auf eine weitere Entwicklung auf internationaler Ebene. Zeitgleich hat die IFPI einen gemeinsamen Ansatz für die freiwillige Kennzeichnung von Musikaufnahmen vorgestellt, bei denen generative KI eingesetzt wurde. Geplant ist eine Unterscheidung zwischen den Kategorien „KI-generiert“ und „KI-unterstützt“. Ziel dieser Kennzeichnungen ist es, Hörerinnen und Hörern auf digitalen Musikplattformen sowie weiteren Partnerdiensten transparenter aufzuzeigen, wie eine Aufnahme entstanden ist. Der internationale Standard soll möglichst breit eingesetzt werden und den Umgang mit KI-Musik über Ländergrenzen hinweg vereinheitlichen. Die jetzt veröffentlichten Chart-Grundsätze knüpfen zudem an die bereits angekündigten Maßnahmen der Musikbranche an, mehr Transparenz beim Einsatz generativer KI zu schaffen. Die vollständige Systembeschreibung der Offiziellen Deutschen Charts wurde vom BVMI online veröffentlicht und bildet künftig die Grundlage für die Bewertung entsprechender Veröffentlichungen. Damit reagiert die Branche auf den zunehmenden Einsatz generativer KI in der Musikproduktion und definiert erstmals klare Bedingungen, unter denen entsprechende Aufnahmen in die offiziellen deutschen Hitlisten aufgenommen werden können.
Geschrieben von: redaktion
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