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#19 | NACH 40 JAHREN MUSS ICH MICH ENTSCHULDIGEN! - MIT MARTIN RÜTTER TEIL 2 RE*PLAY
Die Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben auf ihrer Konferenz in Hamburg mehrere Maßnahmen beschlossen, um den Schutz vor sexueller Gewalt, insbesondere für Frauen und Kinder, zu stärken. Konkret fordern sie, die Verjährungsfrist bei schweren sexuellen Übergriffen von fünf auf zwanzig Jahre anzuheben, damit auch spät angezeigte Taten nicht straffrei bleiben. Zudem soll eine allgemeine Anzeigepflicht für geplante schwere Sexualstraftaten eingeführt werden, da sich die Planung solcher Taten zunehmend in digitale Foren verlagert und ein frühzeitiges Eingreifen notwendig ist. Angesichts des Hamburger „White Tiger“-Falls prüfen die Ressortchefs außerdem die Einführung eines eigenen Straftatbestands, der das Verleiten von Minderjährigen im Internet zu Selbstverletzung oder Suizid unter Strafe stellt. Keine Einigung gab es hingegen bei dem Vorschlag, das aktuelle Sexualstrafrecht auf das sogenannte „Nur-Ja-heißt-Ja“-Modell umzustellen, bei dem das Fehlen einer ausdrücklichen Zustimmung im Fokus steht. Bundesjustizministerin Hubig zeigte sich diesbezüglich jedoch optimistisch für künftige Reformen und betonte, dass dieses Prinzip für Jugendliche in jedem Fall kommen werde.
Geschrieben von: redaktion
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