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Am frühen Morgen des 14. März 2026 endete für einen 33-jährigen Mann am Flughafen Köln/Bonn die geplante Urlaubsreise zunächst bei der Bundespolizei statt im Flugzeug.
Der niederländisch-iranische Staatsbürger stellte sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle für einen Flug in Richtung Türkei.
Bei der routinemäßigen Fahndungsüberprüfung machten die Bundespolizisten jedoch eine unerwartete Entdeckung: Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut vor.
Der 33-Jährige war zuvor wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechtskräftig verurteilt worden. Da die verhängte Geldstrafe bislang nicht beglichen worden war, sah das Urteil eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwölf Tagen vor.
Statt in einer Justizvollzugsanstalt zu landen, griff der Reisende jedoch tief in die Tasche: Noch vor Ort beglich er die offene Forderung vollständig. Insgesamt 1.336 Euro bestehend aus Geldstrafe und Verfahrenskosten wechselten am Flughafen den Besitzer.
Nach Zahlung des Gesamtbetrags wurde der Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Seine Reisepläne konnten somit doch noch umgesetzt werden und der Flug in Richtung Türkei startete für ihn letztlich ohne weitere Zwischenfälle.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Geschrieben von: redaktion
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