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Im Prozess gegen den US-Rapper Sean „Diddy“ Combs sorgt die sechste Verhandlungswoche für Aufsehen: Die Verteidigung hat der Jury explizit Videos von sogenannten „Freak off“-Sexpartys gezeigt, die sonst als belastendes Beweismaterial gegen Diddy gelten. Diese ungewöhnliche Strategie verfolgt das Ziel, zu beweisen, dass alle Beteiligten freiwillig und einvernehmlich an den Partys teilnahmen und es keine Zwangslage oder Nötigung gab.
Die Verteidiger argumentieren, dass die Frauen auf den Videos aus eigenem Antrieb mitgewirkt hätten – und nicht unter Druck oder durch Drohungen. Damit wollen sie die Vorwürfe des Sex-Trafficking und der Zwangsprostitution entkräften. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht in den Videos ein Mittel, mit dem Diddy Frauen erpresst und zum Schweigen gebracht haben soll. Die Jury bekam die Videos in einer geschlossenen Sitzung zu sehen, um die Privatsphäre der Beteiligten zu schützen.
Insgesamt ist die Vorführung der Videos ein riskanter Schachzug der Verteidigung, der die Geschworenen direkt mit der Frage konfrontiert: War die Teilnahme wirklich freiwillig oder gab es psychischen Druck?
Geschrieben von: redaktion
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