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Erwerbsminderungsrente: Funktionsweise und geplante Änderungen
Wie funktioniert die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und soll Menschen finanziell absichern, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Sie wird unterschieden in:
Voraussetzungen für den Bezug:
Antrag und Begutachtung:
Die EM-Rente muss schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Ein ärztliches Gutachten prüft die verbliebene Erwerbsfähigkeit. Entscheidend ist nicht die Erkrankung an sich, sondern wie viele Stunden pro Tag noch gearbeitet werden kann[2][3].
Berechnung der Rente:
Die Höhe richtet sich nach den bisher erworbenen Rentenansprüchen (Rentenpunkten) und wird durch sogenannte Zurechnungszeiten erhöht: Man wird so gestellt, als hätte man bis zu einem bestimmten Alter weiter Beiträge gezahlt. Abschläge wegen vorzeitigem Renteneintritt sind möglich (maximal 10,8 %)[3][7][4][8].
Hinzuverdienstgrenzen:
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf nur begrenzt dazuverdienen:
Befristung und Verlängerung:
Die EM-Rente wird meist befristet gewährt. Ist eine Besserung unwahrscheinlich, kann sie unbefristet gezahlt werden. Bei fortbestehender Erwerbsminderung sollte rechtzeitig ein Folgeantrag gestellt werden[1].
Was ändert sich 2025?
1. Erhöhte Hinzuverdienstgrenzen:
Ab 2025 dürfen Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente jährlich bis zu 19.661 Euro (teilweise EM: 39.322 Euro) hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Grenzen sind an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt und steigen entsprechend[9][10][7][11].
2. Verlängerte Zurechnungszeit:
Für neue EM-Renten ab 2025 gilt eine längere Zurechnungszeit: Sie endet nun mit 66 Jahren und 2 Monaten (vorher 66 Jahre und 1 Monat). Das erhöht die Rentenansprüche, da mehr fiktive Beitragsjahre angerechnet werden[9][10][7].
3. Änderung beim Rentenzuschlag:
Seit Juli 2024 erhalten viele EM-Rentner einen Zuschlag von bis zu 7,5 % (je nach Rentenbeginn). Bis November 2025 wird dieser Zuschlag als Extra-Zahlung geleistet. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag neu berechnet und direkt in die monatliche Rente integriert – die Berechnung erfolgt dann auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte, nicht mehr des Auszahlbetrags[12][10][11][13].
4. Wegfall einer Übergangsregelung:
Die Übergangsregelung nach § 264d SGB VI, die bisher Abschläge für bestimmte ältere Antragsteller reduzierte, entfällt für Neurentner ab 2024[10].
Zusammengefasst:
Die Erwerbsminderungsrente sichert Menschen ab, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können. 2025 profitieren Bezieher von höheren Hinzuverdienstgrenzen, einer längeren Zurechnungszeit (was die Rente erhöht) und einer neuen, oft vorteilhafteren Berechnung des Rentenzuschlags. Wer erstmals 2025 eine EM-Rente erhält, wird von diesen Verbesserungen besonders profitieren[9][10][7][11][13].
Geschrieben von: redaktion
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