Beschäftigte in sensiblen Gesundheitseinrichtungen sollen bei der Auswertung von PCR-Tests auf das Coronavirus künftig bevorzugt zum Zuge kommen. Angesichts knapper Kapazitäten sei es notwendig, dass „eine vorrangige Befundung von Probenmaterial von Beschäftigten mit Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen sichergestellt wird“, heißt es in einem Verordnungsentwurf des BundesGesundheitsministeriums. Die Beschäftigten sollen bei der Teststelle eine entsprechende Tätigkeit nachweisen.
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