Landkreis Mainz-Bingen

POL-PIING: Rotweinfest in Ingelheim

today2. Oktober 2022 11

Hintergrund
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Im Rahmen des zweiten Festwochenendes wurde erneut starke Polizeipräsenz gezeigt, weshalb es auch hier wieder zu vergleichsweise wenigen Straftaten gekommen ist.

Am Freitag wurden bei einem gut besuchten Rotweinfestes (laut Veranstalter 4500 Besucher in der Spitze) Personenkontrollen bei vorrangig jugendlichen Personen durchgeführt. Bei einem 15jährigem Ingelheimer konnte eine geringe Menge Betäubungsmittel sichergestellt werden. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetztes wurde eingeleitet. Auch wurden zweimal von Minderjährigen mitgeführter Alkohol festgestellt. Gegen 22.40 Uhr konnte eine 15jährige Gau-Algesheimerin stark betrunken am Autoskooter angetroffen werden. Diese gab zunächst falsche Personalien an und sollte daher zur Dienststelle verbracht werden. Während der Verbringung leistete sie 15jährige Widerstand. Auf der Dienststelle angekommen beruhigte sich die 15jährige wieder und gab auch ihre richtigen Personalien an. Sie wurde dann von ihrer Mutter abgeholt. Gegen die 15jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

Am Samstag konnten durch den Veranstalter in der Spitze ca. 6500 Besucher festgestellt werden. Auch hier wurden aktiv Personenkontrollen durchgeführt. Hierbei konnte bei Minderjährigen dreimal mitgeführter Alkohol und Tabak festgestellt werden.

Am 02.10.2022 gegen 00.00 Uhr kam es zu einer zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen insgesamt sechs Personen im Festzelt. Auslöser war, dass eine 23jährige Ingelheimer verbotener Weise im Festzelt rauchte und sie durch eine 25jährige Mainzerin diesbezüglich gemaßregelt wurde. Es entwickelte sich zunächst eine Streitigkeit zwischen den beiden Frauen die in einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Frauen und den insgesamt vier begleiteten Freunden endete. Vier der sechs Personen wurden leicht verletzt. Der genaue Ablauf konnte, auch auf Grund der Alkoholisierung, vor Ort nicht geklärt werden und muss im Rahmen des Strafverfahrens wegen Körperverletzung ermittelt werden.

Original-Content von: Polizeiinspektion Ingelheim, übermittelt durch news aktuell

Geschrieben von: redaktion

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