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Am 05.08.2022 erschien gegen 20:45 Uhr ein 33-Jähriger Bad Kreuznacher auf der Polizeiinspektion in Bad Kreuznach, um den Diebstahl seiner beiden amtlichen Kennzeichen zu beanzeigen. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme stellte sich heraus, dass die Kennzeichen auf Grund eines fehlenden Versicherungsschutzes zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben waren. Da der 33-Jährige mit seinem PKW auf der Dienststelle erschien und so eine Fahrt mit seinem unversichertem PKW nachgewiesen werden konnte, wurde ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet. Bezüglich der fehlenden Kennzeichen wurde der Kommunale Vollzugsdienst kontaktiert. Hierbei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass das Ordnungsamt den PKW des Beschuldigten am Mittag in der Stadt auf einem Parkplatz festgestellt und die Kennzeichen, zwecks Zwangsentstempelung, abmontiert hatten. Ein Diebstahl des Kennzeichenpaares lag demnach nicht vor.
Die Fahrt zur Polizeidienststelle hat sich für den 33-Jährigen schlussendlich nicht gelohnt.
Original-Content von: Polizeidirektion Bad Kreuznach, übermittelt durch news aktuell
Geschrieben von: redaktion
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