Wichtig ist zu betonen, dass das an dieser Stelle erstmal nur die Darstellung der einen Seite ist. Wie sich die Sachlage für die betroffene Kamerafrau bzw. die EBU dargestellt hat, werden wir wohl zu einem späteren Zeitpunkt erfahren.

„Nach dem Auftritt am vergangenen Donnerstag kam es zu einem Vorfall. Entgegen klar getroffener Vereinbarungen wurde Joost gefilmt, als er gerade von der Bühne kam und in den Greenroom eilen musste. In diesem Moment gab Joost wiederholt zu verstehen, dass er nicht gefilmt werden wollte. Dies wurde nicht respektiert. Dies führte zu einer bedrohlichen Bewegung von Joost in Richtung Kamera. Joost berührte die Kamerafrau nicht. Dieser Vorfall wurde gemeldet, gefolgt von einer Untersuchung durch die EBU und die Polizei.

Gestern und heute haben wir uns ausführlich mit der EBU beraten und mehrere Lösungen vorgeschlagen. Dennoch hat die EBU beschlossen, Joost Klein zu disqualifizieren. AVROTROS findet die Strafe sehr hoch und unverhältnismäßig. Wir stehen für anständiges Verhalten – darüber darf es kein Missverständnis geben –, aber unserer Meinung nach steht eine Disqualifikation in keinem Verhältnis zu diesem Vorfall.

Wir sind sehr enttäuscht und verärgert für die Millionen Fans, die sich so auf den heutigen Abend gefreut haben. Was Joost in den Niederlanden und Europa gebracht hat, hätte nicht so enden dürfen.“