Knappe Klagefrist: So kommen gekündigte Mitarbeiter zur Abfindung
Gekündigte Mitarbeiter stehen unter Zeitdruck: Innerhalb von nur drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden, wenn sie das Arbeitsverhältnis anfechten wollen[1][2][3]. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst wenn sie sachlich unberechtigt war[1][2][4].
Wann gibt es eine Abfindung?
- Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung:
Nur bei betriebsbedingter Kündigung besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, und zwar nur dann, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Frist keine Klage erhebt. Die Höhe beträgt in der Regel 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr[5][6][7].
- Abfindung bei anderen Kündigungen:
Bei verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Trotzdem zahlen viele Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden[8][9][10].
- Abfindung durch Vergleich oder Urteil:
Auch wenn eine Kündigungsschutzklage erhoben wird, kann das Gericht die Zahlung einer Abfindung anordnen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (§ 9 KSchG)[11][6].
Praktische Empfehlungen:
- Frist im Blick behalten:
Die Frist beginnt am Tag nach Zugang der schriftlichen Kündigung und endet drei Wochen später am selben Wochentag[3][4].
- Abfindung verhandeln:
Wer auf eine Abfindung hofft, sollte frühzeitig mit dem Arbeitgeber verhandeln – oft bieten Arbeitgeber im Vorfeld freiwillige Abfindungen an, um eine Klage zu vermeiden[8][10].
- Rechtsberatung nutzen:
Eine anwaltliche Beratung hilft, die Chancen auf eine Abfindung zu erhöhen und die Einhaltung der Fristen sicherzustellen[1][2].
Fazit:
Nur wer die knappe Klagefrist einhält, kann seine Rechte wirksam durchsetzen und sich eine Abfindung sichern – entweder durch Verzicht auf die Klage bei betriebsbedingter Kündigung oder durch einen Vergleich während des Kündigungsschutzprozesses[1][5][6].
Quellen:
- https://www.dr-drees.com/frist-fuer-die-kuendigungsschutzklage/
- https://www.wbs.legal/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigungsschutzklage/frist/
- https://abfindungshero.de/kuendigungsschutzklage-frist/
- https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/nachweis-ueber-einhaltung-dreiwochenfrist-einer-kuendigungsschutzklage/
- https://www.finanztip.de/aufhebungsvertrag/arbeitsrecht-abfindung/
- https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/cofb1c6db4-a174-11e0-4ea1-00093d114afd
- https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/abfindung-wann-muss-sie-gezahlt-werden_76_411794.html
- https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/abfindung/abfindung-nach-kuendigung.html
- https://www.wbs.legal/arbeitsrecht/kuendigung/abfindung/
- https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/abfindung-bei-kuendigung/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Abfindung_(deutsches_Arbeitsrecht)
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