Bei einer Streifenfahrt wurden die Beamten auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Bingen auf den Fahrer eines E-Scooters aufmerksam. An dem Fahrzeug war kein Versicherungskennzeichen angebracht. Bei der anschließenden Kontrolle gab der 42-Jährige zu, dass er den Roller hätte eigentlich versichern müssen. Eine Weiterfahrt wurde dem Beschuldigten untersagt.
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