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Deshalb solltest du einen Handy- oder DSL-Vertrag nie im Shop abschließen

Deshalb solltest du einen Handyvertrag nie im Shop abschließenBildquelle: Telefónica Deutschland

Deshalb solltest du einen Handy- oder DSL-Vertrag nie im Shop abschließen

von Redaktion
16. Januar 2022
in Digitales & Technik
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Egal ob bei Vodafone oder Mobilcom Debitel, egal ob Handy oder DSL: Wer einen neuen Internet- oder Mobilfunkvertrag abschließt, sollte das möglichst nicht in einem Shop machen. Den Grund dafür kennen die Wenigsten.

Ob Handy oder DSL: Wer telefonieren will und einen Internetanschluss braucht, muss einen Vertrag bei einem Anbieter abschließen. Dabei vergleichen viele immer wieder aufs Neue und suchen nach den besten Konditionen. Mehr Datenvolumen und eine höhere Surfgeschwindigkeit für weniger Geld – nicht nur online wimmelt es von Schnäppchen. Auch in Einkaufspassagen und in Innenstädten locken Shops mit Sonderangeboten. Es gibt jedoch einen signifikanten Grund, einen DSL- oder Handyvertrag nicht im Shop abzuschließen.

Warum? Die Erklärung dafür ist einfach. Im Gegensatz zu einem Vertrag, den man am Telefon oder online abschließt, kannst du einen im Shop abgeschlossenen DSL- oder Handyvertrag nicht im Nachhinein widerrufen. Schließt du hingegen einen Vertrag übers Internet ab, hast du aufgrund des Fernabsatzgesetzes ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Es gibt auch Stores die kündigen einfach deinen bisherigen DSL-/Handy-Vertrag um Provision zu bekommen.

Vielen ist nicht bewusst, dass sie beim Vertragsabschluss im Geschäft nicht ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten können. Die Folge: ein DSL- oder Handyvertrag mit einer Mindestlaufzeit von meist 24 Monaten. In so manchem Shop nutzt man das aus und versucht teils mit fragwürdigen Methoden Kunden Verträge unterzuschieben. Sollten dir Zweifel aufkommen, dass der Vertrag nicht rechtmäßig zustande gekommen ist, solltest du rechtlichen Rat suchen. Verbraucherzentralen helfen gerne weiter, wenn du davon überzeugt bist, getäuscht worden zu sein. „Wenn möglich sollten Verbraucher:innen zum Vertragsabschluss eine weitere Person als Zeugen mitnehmen“, lautet etwa ein Tipp der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Damit könne man im Streitfalle die Umstände des Vertragsabschlusses besser darlegen.

Hinzu kommt: Ab dem 1. Dezember sind Mobilfunk- und DSL-Anbieter zu einer Bereitstellung einer Vertragszusammenfassung verpflichtet. Darin müssen die Kontaktdaten des Anbieters, wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste, Endgeräte, Aktivierungsgebühren und die Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigung aufgeführt sein. Auch vereinbarte Rabatte oder gewährte Vergünstigungen müssen vermerkt werden. Bestätigst du diese Vertragszusammenfassung nicht innerhalb von zwei Wochen, kommt der Vertrag nicht zustande. Diese Option gibt es in einem im Shop abgeschlossenen Vertrag zwar auch. Allerdings lassen Shops diesen bereits vor Ort vom Kunden unterschreiben.

Redaktion

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