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Bilanz der Kontrollwoche „Handynutzung im Straßenverkehr“ auf der A65

PI Edenkoben

Bilanz der Kontrollwoche „Handynutzung im Straßenverkehr“ auf der A65

Landau (ots)

von Redaktion
7. März 2022
in Nord-Pfalz
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Viele Fahrzeugführer unterschätzen die Gefahr der Handynutzung am Steuer. Gerade auf der Autobahn, wo hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, kann eine solche Ablenkung schwerwiegende Verkehrsunfälle nach sich ziehen. Aus diesem Grund wurde durch die Polizeiinspektion Edenkoben vom 13.01. bis 18.01.2022 ein Kontrollschwerpunkt auf Handyverstöße auf der Autobahn gelegt. Mit Zivilfahrzeugen wurde die A65 in beide Fahrtrichtungen zwischen den Anschlussstellen Haßloch und Rohrbach überwacht. Bilanz der Kontrollwoche: 30 Fahrzeugführer mussten wegen der unerlaubten Benutzung ihres Mobiltelefons beanzeigt werden. Die Nutzung hierbei war vielfältig: Telefonieren, Sprachnachrichten versenden, die Landschaft fotografieren oder auch eine Hand hält das Handy und die andere Hand tippt. Viele Verstöße wurden durch die eingesetzten Kräfte bereits von Weitem erahnt, da die entsprechenden Fahrzeuge in Schlangenlinien oder mit geringem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug fuhren. Dies zeigt deutlich, wie sehr die Handynutzung vom Verkehrsgeschehen ablenkt. Etliche der festgestellten Verstöße wurden mittels Videoaufnahmen beweissicher dokumentiert. Eine Fahrzeugführerin fühlte sich hierbei derart ertappt, dass sie ihr Handy nach Erblicken der Zivilstreife umgehend auf den Beifahrersitz warf. Grundsätzlich sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog für die unerlaubte Nutzung des Mobiltelefons ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister vor. Hat ein Verkehrsteilnehmer bereits einschlägige Eintragungen, kann eine Erhöhung der Strafe durch die Bußgeldstelle oder sogar ein Fahrverbot erfolgen. Die Bußgeldstelle wird dies zum Beispiel bei einem 20-jährigen Fahrzeugführer genauestens prüfen. Dieser gab an, dass er nun bereits zum dritten Mal wegen eines Handyverstoßes am Steuer beanzeigt wird. Bei drei Fahrzeugführern wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Euro erhoben. Eine Sicherheitsleistung hat hierbei den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern. Die beachtliche Anzahl an festgestellten Verstößen zeigt, dass Kontrollen auf diesem Gebiet zur Sicherheit des Straßenverkehrs wichtig sind. Es werden auch in Zukunft weitere Kontrollen mit Zivilfahrzeugen auf der A65 und sonstigen Straßen durchgeführt.

Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell

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