Gesundes Leben

Anspruch auf COVID-19-Impfung ändert sich

today2. März 2024 5

Hintergrund
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Berlin. Gesetzlich Versicherte, die nach der Schutzimpfungs-Richtlinie keine COVID-19-Impfung benötigen, haben derzeit trotzdem Anspruch auf die Impfung, wenn eine Ärztin oder ein Arzt dies für medizinisch erforderlich hält. Ab 1. März fällt dieser erweiterte Impfanspruch laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung weg. Auf welche Impfungen gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt. Diese basiert auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Geschrieben von: redaktion

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